LAPL(A) UND PPL(A) IM VERGLEICH
Der LSV-Flensburg ist mit über 200 Mitgliedern zweitgrößter Luftsportverein in Schleswig-Holstein und bereits seit 1957 eine von der Luftfahrtbehörde zugelassene Ausbildungseinrichtung. Mit einem engagierten Team erfahrener Fluglehrer bilden wir flugbegeisterte Anfänger zu Privatpiloten aus und vermitteln ihnen die Freude an der Fliegerei, die letztlich alle Piloten miteinander verbindet.
Neben einer fundierten Ausbildung und professionellen Standards darf dabei natürlich auch der Spaß-Faktor nicht zu kurz kommen. Dies gilt ebenso für die Zeit nach Abschluss der Ausbildung, denn auch dann bietet der Luftsportverein Flensburg ein gutes Umfeld zum Sammeln weiterer Erfahrungen auf seinen sehr gut ausgerüsteten Motorflugzeugen.
LAPL(A) UND PPL(A) IM VERGLEICH:
PILOTENLIZENZ FÜR LEICHTFLUGZEUGE
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PRIVATPILOTENLIZENZ
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Mindestalter zum Beginn der Ausbildung | |
16 Jahre |
16 Jahre |
Mindestalter zum Erlangen der Lizenz | |
17 Jahre |
17 Jahre |
Medizinisches Tauglichkeitszeugnis | |
Klasse LAPL, Gültigkeit:
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Klasse 2, Gültigkeit:
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Praktische Ausbildung | |
Mindestens 30 Flugstunden, davon
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Mindestens 45 Flugstunden, davon
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Prüfung | |
Theorie und Praxis, Luftfahrtbehörde Kiel |
Theorie und Praxis, Luftfahrtbehörde Kiel |
Gültigkeit und Verlängerung der Lizenz | |
LAPL(A) gilt unbefristet, sofern folgende Voraussetzungen bei Flugantritt fortlaufend erfüllt sind:
Fehlende Flugzeiten können in Begleitung eines Fluglehrers geflogen oder durch den Flug mit einem Prüfer ersetzt werden. |
Die Gültigkeit der Lizenz wird durch die Gültigkeit der eingetragenen Berechtigungen und das Tauglichkeitszeugnis bestimmt. Der Inhaber der Lizenz darf die Rechte der erteilten Lizenz nur dann ausüben, wenn er die entsprechenden Anforderungen nach EU-FCL erfüllt:
Diese Anforderungen können durch einen Flug mit einem Prüfer ersetzt werden. Die Berechtigung für einmotorige kolbengetriebene Flugzeuge (SEP) wird für jeweils 24 Monate erteilt. |
Umfang und Einschränkungen der Erlaubnis | |
Die Lizenz ist innerhalb Europas gültig. Lizenz gilt für einmotorige Flugzeuge bis 2000kg geflogen. LAPL-Inhaber dürfen Fluggäste erst befördern, wenn Sie nach Erhalt der Lizenz mindestens 10 Flugstunden absolviert haben. Es dürfen maximal 3 Passagiere befördern (6-sitzig mit maximal 4 Personen an Bord ist möglich) Keine Erweiterung auf die Instrumentenflug- oder Lehrberechtigung möglich Eine Umschreibung in eine z.B. US-Lizenz ist nicht möglich Nachtflugberechtigung kann erworben werden (Dauer: mind. 15 Ausbildungsstunden) Eine Erweiterung auf die PPL(A) ist über einen Aufbau-Lehrgang auch später jederzeit möglich:
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Die Lizenz ist weltweit gültig. Keine generelle Gewichtsbeschränkung. Keine Einschränkung bei der Zahl der Fluggäste. Berechtigung für mehrmotorige Flugzeuge kann erworben werden. Erwerb von Instrumentenflugberechtigungen ist möglich. Erwerb von Lehrberechtigungen ist möglich. Die Lizenz könnte z.B. auch in eine US-Lizenz umgeschrieben werden. Die Nachtflugberechtigung kann erworben werden (Dauer: mind. 5 Ausbildungsstunden). |
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ausbildungsinformationen sowie die aktuellen Kosten Ihrer Flugausbildung gibt es hier: |